Arbeitsorganisation: Präsenz, mobil oder Home Office
Die Eindämmung des Virus und der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden haben Priorität. Der Einstieg in die digitale Lehre am 20.4. erfordert zugleich ein wieder gesteigertes Aktivitätsniveau auf den Campi.
Die Goethe-Universität ermöglicht unter strikter Beachtung der RKI-Standards das Arbeiten in Uni-Gebäuden für Mitarbeitende, die zur Organisation und Durchführung auch des Lehrbetriebs notwendig sind. Dazu zählen Mitarbeitende der Technik und Verwaltung ebenso wie Forschende und ab 20. April eben auch wieder Lehrende. Forschende werden gebeten, sich vorrangig den Forschungsarbeiten oder Aufgaben zu widmen, die sie mobil oder von zuhause aus erledigen können. Für Forschungsarbeiten auf den Campi gelten gleichfalls die RKI-Standards.
RKI-Vorgaben für Tätigkeiten an Bildschirm-/Büroarbeitsplätzen und in Laboratorien sind:
- Büro- und Auswerteräume, unabhängig von ihrer bisherigen Belegung, dürfen nur mit einer Person besetzt werden.
Sofern hierzu die Kapazitäten vor Ort nicht ausreichen sollten, ist alternierendes Arbeiten – der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten – sowie die abwechselnde Nutzung des Büros durch Mitarbeitende zu organisieren;
- Laborräume dürfen entsprechend Ihrer Größe nur so belegt werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern gewährleistet ist.
- Büro-/Auswerte-und Laborräume müssen ausreichend belüftet sein bzw. regelmäßig gelüftet werden;
- Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen ist zu gewährleisten;
- Es müssen die personenbezogenen Maßnahmen zum Infektionsschutz gemäß RKI-Vorgaben eingehalten werden:
- Händehygiene (Handwäsche mit Seife mindestens 20 Sekunden),
- Abstand halten (mindestens 2 Meter),
- Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in die Armbeuge).
In den Einheiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind, müssen in Abstimmung mit den Vorgesetzten wirksame Vertretungsregelungen getroffen werden.
Besonders zu beachten ist: Mitarbeitende, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen (vgl. Risikogruppen lt. RKI), sollten nur mobil oder im Homeoffice beschäftigt werden. Auf freiwilliger Basis und nach Unterweisung (Hinweis auf das Risiko) dürfen diese auch vor Ort arbeiten. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeitende, die mit Pflegebedürftigen im selben Haushalt leben. Ebenfalls mobil oder im Homeoffice können nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten Eltern arbeiten, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig organisieren können.
Alle anderen Mitarbeitenden können, sofern die RKI-Standards eingehalten werden, im Büro vor Ort beschäftigt werden. Sofern eine Aufgabenerfüllung auch mobil oder im Homeoffice möglich ist, kann dies in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten bis auf weiteres erfolgen. Für die mobile Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice gilt die tägliche Sollarbeitszeit. Sollte eine Beschäftigung weder vor Ort unter Einhaltung der RKI-Standards noch im Homeoffice oder mobil möglich sein, so sind die Kolleginnen und Kollegen bis auf weiteres bezahlt freizustellen.
Bereits genehmigter Urlaub ist wie geplant anzutreten – auch im Sinne von Solidarität unter den Mitarbeitenden hinsichtlich der Verteilung von Arbeit und Freizeit. Ein Anspruch auf Stornierung existiert nicht. In Ausnahmefällen kann eine übereinstimmende Vereinbarung zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten getroffen werden, die einen anderen Urlaubszeitraum vorsieht, wenn die jeweilige Arbeitsleistung während des ursprünglich geplanten Urlaubszeitraums dringend benötigt wird.
Angebote des Hochschulrechenzentrums zur Nutzung von IT-Dienstleistungen von zuhause:
Informationen des HRZ zur Nutzung von IT-Diensten von zu Hause | (English version)
↑ nach oben