Corona - Hinweise für Beschäftigte

Update 7.4.2020

Liebe Mitarbeitende der Goethe-Universität: Im Folgenden finden Sie Informationen zum corona-kompatiblen Arbeits- und Gesundheitsschutz, die bei neuem Sachstand selbstverständlich aktualisiert und ergänzt werden.

 

Arbeitsorganisation: Präsenz, mobil oder Home Office

Die Eindämmung des Virus und der Erhalt der Gesundheit der Mitarbeitenden haben Priorität. Der Einstieg in die digitale Lehre am 20.4. erfordert zugleich ein wieder gesteigertes Aktivitätsniveau auf den Campi. 

Die Goethe-Universität ermöglicht unter strikter Beachtung der RKI-Standards das Arbeiten in Uni-Gebäuden für Mitarbeitende, die zur Organisation und Durchführung auch des Lehrbetriebs notwendig sind. Dazu zählen Mitarbeitende der Technik und Verwaltung ebenso wie Forschende und ab 20. April eben auch wieder Lehrende. Forschende werden gebeten, sich vorrangig den Forschungsarbeiten oder Aufgaben zu widmen, die sie mobil oder von zuhause aus erledigen können. Für Forschungsarbeiten auf den Campi gelten gleichfalls die RKI-Standards.

RKI-Vorgaben für Tätigkeiten an Bildschirm-/Büroarbeitsplätzen und in Laboratorien sind: 

  • Büro- und Auswerteräume, unabhängig von ihrer bisherigen Belegung, dürfen nur mit einer Person besetzt werden. Sofern hierzu die Kapazitäten vor Ort nicht ausreichen sollten, ist alternierendes Arbeiten – der Wechsel zwischen Büro und Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten – sowie die abwechselnde Nutzung des Büros durch Mitarbeitende zu organisieren;
  • Laborräume dürfen entsprechend Ihrer Größe nur so belegt werden, dass ein Abstand von mindestens 2 Metern gewährleistet ist.
  • Büro-/Auswerte-und Laborräume müssen ausreichend belüftet sein bzw. regelmäßig gelüftet werden;
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen ist zu gewährleisten;
  • Es müssen die personenbezogenen Maßnahmen zum Infektionsschutz gemäß RKI-Vorgaben eingehalten werden: 
    • Händehygiene (Handwäsche mit Seife mindestens 20 Sekunden),
    • Abstand halten (mindestens 2 Meter), 
    • Husten- und Nies-Etikette (Husten und Niesen in die Armbeuge).

In den Einheiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich sind, müssen in Abstimmung mit den Vorgesetzten wirksame Vertretungsregelungen getroffen werden.

Besonders zu beachten ist: Mitarbeitende, die nach RKI-Standards zu einer Risikogruppe zählen (vgl. Risikogruppen lt. RKI), sollten nur mobil oder im Homeoffice beschäftigt werden. Auf freiwilliger Basis und nach Unterweisung (Hinweis auf das Risiko) dürfen diese auch vor Ort arbeiten. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeitende, die mit Pflegebedürftigen im selben Haushalt leben. Ebenfalls mobil oder im Homeoffice können nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten Eltern arbeiten, die aufgrund der Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig organisieren können.

Alle anderen Mitarbeitenden können, sofern die RKI-Standards eingehalten werden, im Büro vor Ort beschäftigt werden. Sofern eine Aufgabenerfüllung auch mobil oder im Homeoffice möglich ist, kann dies in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten bis auf weiteres erfolgen. Für die mobile Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice gilt die tägliche Sollarbeitszeit. Sollte eine Beschäftigung weder vor Ort unter Einhaltung der RKI-Standards noch im Homeoffice oder mobil möglich sein, so sind die Kolleginnen und Kollegen bis auf weiteres bezahlt freizustellen. 

Bereits genehmigter Urlaub ist wie geplant anzutreten – auch im Sinne von Solidarität unter den Mitarbeitenden hinsichtlich der Verteilung von Arbeit und Freizeit. Ein Anspruch auf Stornierung existiert nicht. In Ausnahmefällen kann eine übereinstimmende Vereinbarung zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten getroffen werden, die einen anderen Urlaubszeitraum vorsieht, wenn die jeweilige Arbeitsleistung während des ursprünglich geplanten Urlaubszeitraums dringend benötigt wird.

Angebote des Hochschulrechenzentrums zur Nutzung von IT-Dienstleistungen von zuhause:
Informationen des HRZ zur Nutzung von IT-Diensten von zu Hause | (English version)

↑ nach oben

Virtuelle Lehre: Zugang zu Zoom-Lizenzen

Zur Unterstützung der virtuellen Lehre im Sommersemester 2020 hat die Goethe-Universität einen Lizenzvertrag mit dem Anbieter zoom abgeschlossen, der es Lehrenden und Mitarbeitenden der Goethe-Universität erlaubt, den Service mit ihrem persönlichen HRZ-Account zu nutzen. Da Zoom ausschließlich für die Lehre eingesetzt werden soll, bitten wir Nutzerinnen und Nutzer darum, den Bedarf darauf zu fokussieren und für andere Anwendungszwecke (wie z.B. Gremienarbeit) auf andere Dienste, insbesondere Vidyo, auszuweichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://zoom.uni-frankfurt.de sowie hier https://lehre-sose2020.uni-frankfurt.de/

↑ nach oben

Gremienarbeit / Arbeitstreffen

Auch die zentralen Gremien der Goethe-Universität (Präsidium, Senat, Hochschulrat, Stiftungskuratorium etc.) arbeiten zur Zeit grundsätzlich im digitalen Modus, um Infektionsgelegenheiten zu vermeiden.

↑ nach oben

Dienstreisen

Dienstreisen sind nicht mehr genehmigungsfähig. Bereits genehmigte Dienstreisen in Risikogebiete gelten grundsätzlich als widerrufen.

↑ nach oben

Häusliche Quarantäne

Von allen Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, ist unter Information des/der Vorgesetzten eine 14-tägige häusliche Quarantäne einzuhalten. Sollten Sie Symptome bei sich oder Familienmitgliedern bemerken, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Auch für aus Risikogebieten zurückkehrende Studierende gilt eine analoge Quarantäne-Pflicht. 

Mitarbeitende, für die eine behördliche Quarantäne angeordnet wurde oder für die ein berufliches Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz besteht, werden gebeten, dies und den Zeitraum unter [email protected] zu melden.

↑ nach oben

Gebäude: Sicher arbeiten vor Ort

Die Universitätsgebäude an den Standorten Westend, Bockenheim, Riedberg sowie Ginnheim sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen, können jedoch von Universitätsangehörigen unter strikter Einhaltung der RKI-Standards genutzt werden. Das gilt für alle Gebäude, in denen für die Organisation der Lehre, Forschung und Verwaltung unabdingbare Arbeiten durchgeführt werden. Diese können über Kartenschließung oder die mit Personal besetzten Pforten an den Haupteingängen geöffnet, bzw. betreten werden. Der Zugang wird jeweils standortspezifisch geregelt (z.B. über Schließrechte oder Listen an den Pforten).

↑ nach oben

Bibliotheken und PC-Pools: Digitale Angebote nutzen

Die Bibliotheken und universitären PC-Pools bleiben vorerst weiter geschlossen; die Online-Angebote der Universitätsbibliothek stehen im gewohnten Umfang zur Verfügung www.ub.uni-frankfurt.de/. Zur Unterstützung der digitalen Lehre stehen für die Lehrenden der Goethe-Universität ein Scandienst www.ub.uni-frankfurt.de/corona/aufsatz.html und ab dem 15.04.2020 ein Campus-Bücherlieferdienst www.ub.uni-frankfurt.de/corona/buch.html zur Verfügung. Aus Kapazitätsgründen bittet die UB darum, diesen Dienst ausschließlich zur Vorbereitung der digitalen Lehre zu verwenden.

↑ nach oben

Mensen

Die Mensen sind geschlossen. Das Café „Sturm & Drang“ bietet ab dem 14. April von montags bis freitags in der Zeit zwischen 8 und 14 Uhr wieder Snacks im To Go-Bereich an. Die Öffnungszeiten werden ggf. an die Nachfrage angepasst und können stets auf der Website www.cafe-sturm-und-drang.de eingesehen werden.

↑ nach oben

Veranstaltungen: Digital statt Präsenz

An der Goethe-Universität finden unabhängig vom Veranstalter mindestens bis Anfang Juni 2020 keine Präsenzveranstaltungen statt. Lehrenden, aber auch internen wie externen Veranstaltern wird daher dringend empfohlen, für das Sommersemester 2020 zunächst keine Präsenzveranstaltungen zu planen. Präsenzveranstaltungen werden an der Goethe-Universität wieder möglich sein, wenn dies entsprechende Vorgaben der Politik zulassen.

↑ nach oben

Hochschulsport

Alle Veranstaltungen des Hochschulsports sind abgesagt. Die Sportstätten der Universität sind geschlossen. Das Zentrum für Hochschulsport bietet aber Online-Sportkurse an. Infos unter www.uni-frankfurt.de/hochschulsport.

↑ nach oben

Universität des dritten Lebensalters (U3L)

Präsenzveranstaltungen der U3L in Universitätsräumen finden analog zum grundständigen Studium zunächst bis zum 20. April nicht statt.

↑ nach oben

Fragen zu dienstlichen Belangen

Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen schreiben Sie bitte an:
[email protected].
Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an.

Fragen zum Arbeitsschutz

Die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit der Goethe-Universität erreichen Sie unter der Telefonnummer 069/798-23688.

Bürgertelefon Land Hessen

Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.