Corona - Hinweise für Forschende

Drittmittelservices in Zeiten von Corona

Wegen der aktuellen Downtime (18.04.2020) von ein paar Stunden, steht Ihnen hier nur diese eingeschränkte Information zur Verfügung. Die Seiten sind in Kürze wieder online.

Das Research Service Center und die Abteilung Forschung und Nachwuchs versuchen Sie auch weiterhin in allen Fragen rund um das Thema Drittmitteleinwerbung, Vertragsabwicklung und Mittelverwaltung zu unterstützen. Einige Kolleg*innen befinden sich im Homeoffice oder sind nur tageweise vor Ort erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihrer Anfragen in dieser Situation etwas längere Zeit als normal in Anspruch nimmt.

Die wichtigsten Informationen zu vorliegenden Informationen von Geldgebern und zu einem elektronischen Vorgehen bei der Drittmittelabwicklung finden Sie auf der rechten Spalte.

Alle relevanten Informationen zu Anträgen für Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche und den LOEWE-Förderlinien finden Sie auf der Homepage der Abteilung Forschung und Nachwuchs.

Veränderungen auf Seiten der Fördermittelgeber

Änderung von Antragsfristen

Einige Drittmittelgeber verändern Fristen für einzelne Ausschreibungen. Bitte informieren Sie sich über die einschlägigen Seiten der Fördermittelgeber, z.B.:

Veränderungen in der Drittmittelabwicklung

Geänderte Regelungen für laufende DFG-Projekte

  • Das offizielle Schreiben der DFG an alle Projektleitenden finden Sie hier.
  • Darüber hinaus werden fortlaufend aktualisierte Informationen bereitgestellt.
  • Um die Mittelversorgung der Projekte sicherzustellen, können Mittelanforderungen zusätzlich zum Original per E-Mail an die DFG gesendet werden. Eine Unterschrift oder ein Dienstsiegel/Stempel der Einrichtung ist nur auf dem Original erforderlich, welches parallel zur E-Mail an die DFG zu übersenden ist. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es wird um Kennzeichnung gebeten, dass der Betrag bereits vorab elektronisch angefordert wurde.

Bei Projektförderungen des BMBF wird jeweils auf Antrag im Einzelfall entschieden.

  • Dringende/zeitkritische Anträge sowie Zahlungsanforderungen sind bis auf weiteres elektronisch per E-Mail an den wissenschaftlichen sowie administrativen Ansprechpartner zu senden. Zahlungsanforderungen werden i.d.R. auch weiterhin von den Mitarbeitern der Drittmittelabteilung abgesendet.
  • Auf Antrag können die Fristen für Zwischenberichte und Zwischennachweise im Einzelfall verlängert werden. Es gibt keine generelle Ausnahme von Vorlagefristen.
  • Möglich ist entgegen der bisherigen Praxis die Abrechnung von Stornierungsgebühren für bereits gebuchte Reisen im Zusammenhang mit dem Projekt – im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets.
  • Bei gravierenden Veränderungen im Projektablauf ist der Projektträger rechtzeitig zu informieren.

Der DAAD hat darauf hingewiesen, dass i.d.R. keine Firstverlängerung für Verwendungsnachweise gewährt wird.

Die EU hat darauf hingewiesen, dass in Artikel 51 des Model Grant Agreements Regelungen zur „Force Majeur“ verankert sind. Diese können nun zum Einsatz kommen. Entsprechende Absprachen sollte der Koordinator des Projekts direkt mit dem verantwortlichen Projekt Officer abstimmen.

  • Auch bei der EU können entgegen der bisherigen Praxis Stornierungsgebühren für bereits gebuchte Reisen im Zusammenhang mit dem Projekt abgerechnet werden– im Rahmen des bewilligten Gesamtbudgets.
  • Die EU hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.

Ein aktuelles Schreiben zu den Auswirkungen auf das hessische Landesprogramm LOEWE finden sie hier.

  • Soweit in den laufenden LOEWE-Projekten Stornokosten durch abgesagte Veranstaltungen infolge der Corona-Pandemie anfallen, können die Projekte diese Kosten im Rahmen der bewilligten Förderung begleichen. Im Übrigen wird auf die geltenden Bewirtschaftungsgrundsätze für LOEWE-Projekte verwiesen, die Möglichkeiten zur flexiblen Mittel bewirtschaftung eröffnen.
  • Innerhalb der bewilligten Förderperiode ist die Übertragung von LOEWE-Mitteln auf das Folgejahr bereits jetzt schon zulässig und wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen realisiert. Bis spätestens 11.12.2020 können alle Projekte mögliche Mittelübertragungen elektronisch bei der LOEWE-Geschäftsstelle beantragen.
  • Da die Förderperiode bei den LOEWE-Projekten der 9. Förderstaffel und der 10. Förderstaffel bereits weit fortgeschritten ist, kann bei diesen Projekten auf Antrag eine einjährige kostenneutrale Laufzeitverlängerung gewährt werden, um die Zielerreichung dieser Forschungsverbünde zu unterstützen. Entsprechende begründete Anträge sind bis zum 25. September 2020 bei der LOEWE-Geschäffsstelle einzureichen.

Die Alexander von Humboldt Stiftung bietet eine Übersichtsseite mit aktuellen Informationen für Geförderte.

Die Fritz Thyssen Stiftung hält den Geschäftsbetrieb in beschränktem Umfang aufrecht

  • Es wird gebeten, nur unaufschiebbare Mittelabrufe mit handschriftlicher Unterschrift in gescannter Form als Anhang an die E-Mail-Adresse [email protected] zu richten. 
  • Die telefonische Auskunftsmöglichkeit ist bei dringenden Fragen wochentags auf die Zeit zwischen 10.00 und 15.00 Uhr begrenzt.

Besonderheiten in Zeiten von Corona

Bitte nutzen Sie die einschlägigen Funktionsadressen für Ihre Anfragen:

Die Mitarbeitenden sind telefonisch zu den üblichen Dienstzeiten über die bekannten Telefonnummern für Sie erreichbar. Sie finden die jeweiligen Ansprechpartner*innen auf der Homepage der Abteilung.

Veranstaltungen der Abteilung Information und Beratung werden bis auf Weiteres nicht physisch vor Ort stattfinden. Wir bemühen uns derzeit um digitale Alternativformate oder Terminverschiebungen. Aktuelle Informationen finden Sie auf der unter den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen.

Fragen zu dienstlichen Belangen

Bei dringenden weitergehenden Fragen zu dienstlichen Belangen schreiben Sie bitte an:
[email protected].
Bitte geben Sie dabei den vollständigen Absender und eine Rufnummer für Rückfragen an.

Fragen zum Arbeitsschutz

Die Referate Arbeitsschutz und Biologische Sicherheit der Goethe-Universität erreichen Sie unter der Telefonnummer 069/798-23688.

Bürgertelefon Land Hessen

Zu aktuellen Fragen in Hinblick auf das Coronavirus hat das Land Hessen ein Bürgertelefon eingerichtet, Tel.: 0800/555-4666, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr.